Newsticker zum Thema "Grundschule" - 

    Die Gemeindevertretung beschloss einstimmig die Rückübertragung der Grundschule


    08.05.2023

    Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschloss auf ihrer Sitzung am 08.05.2023 einstimmig die Rückübertragung der Grundschule - 

    Dieser Beschluss wurde einstimmig von allen Fraktionen getragen, um den Grundschulstandort zu erhalten

     

    Sachverhalt:

    Der Träger der gemeindlichen Selbstverwaltungsaufgabe „Schulträgerschaft“ ist im Bereich der Gemeinde Steinbergkirche das Amt Geltinger Bucht. Diese Selbstverwaltungsaufgabe wurde im Rahmen der zum 01.01.2015 gesetzlich notwendigen Benennung einer maximalen Anzahl von Aufgaben, die durch das Amt wahrgenommen werden dürfen, von der Gemeinde Steinbergkirche auf Rechtsgrundlage des § 5 Abs. 1 der Amtsordnung im Jahr 2014 auf das Amt Geltinger Bucht übertragen worden; die volle sachliche, fachliche und finanzielle Zuständigkeit liegt damit beim Amt. Die Gemeinde hat dadurch keinen direkten Einfluss auf das Geschehen; Entscheidungen werden durch den Amtsausschuss getroffen.

    Das Amt Geltinger Bucht hat sich durch seine Gremien ‚Schulausschuss‘ und ‚Amtsausschuss‘ bereits in der Wahlzeit 2013 bis 2018 und dann intensiv in der Wahlzeit 2018 bis 2023 mit der Erstellung eines Schulkonzeptes befasst. Hierbei spielte auch die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zum gesetzlich verpflichtenden Ganztagsangebot ab 2026 eine entscheidende Rolle.
    In den letzten Jahren wurde eine umfassende Diskussion zur Neuordnung der Schullandschaft aufgenommen.
    Mit finalem Beschluss vom 08.03.2023 hat der Amtsausschuss mehrheitlich beschlossen, dass die Grundschulen Steinbergkirche und Kieholm geschlossen und aufgegeben werden.  
     
    Ein Fortbestehen der Grundschule Steinbergkirche kann nur erreicht werden, wenn die Gemeinde die einst übertragene Aufgabe ‚Schulträgerschaft‘ wieder an sich heran zurückzieht.
    Die Rückübertragung von übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben kann gemäß § 5 Abs. 4 ff. Amtsordnung von jeder Gemeinde verlangt werden.
    Es war während der Beschäftigung des jetzigen Schulträgers mit dem Schulentwicklungskonzept immer fraktionsübergreifend getragene Zielsetzung, die Grundschule Steinbergkirche zu erhalten und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Die Grundschule Steinbergkirche wird von allen Fraktionen als wesentlich für den Zentralort Steinbergkirche angesehen. Die Weiterentwicklung von Kita, Sportplatz und Schule als Standortkomplex war und ist ein einvernehmlicher Aspekt im Rahmen der Städtebauförderung.
    Dem dafür notwendigen Flächenerwerb (Gemeindevertretung vom 5’ten Dezember 2022 - TOP 24) haben alle Fraktionen zugestimmt. Die Gemeindevertretung Steinbergkirche hat auch formal durch Beschluss das Ziel der Grundschulerhaltung ausgedrückt (GV vom 1’ten November 2022 - TOP 7). Alle drei Vertreter der Gemeinde im Amtsausschuss (BM, 1’ter und 2’ter Stellvertretender BM) haben die Abstimmung für einen Erhalt der Grundschule Steinbergkirche gesucht.
    Ein gemeinsames Vorgehen und eine gemeinsame Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hasselberg, welche die Schule in Kieholm ebenfalls erhalten möchte, soll im positiven Sinne geprüft werden.

    Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:
     
    1. Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt auf Grundlage des § 5 Abs. 4 Amtsordnung die Rückübertragung der Aufgabe ‚Schulträgerschaft‘ vom jetzigen Schulträger Amt Geltinger Bucht auf die Gemeinde zum nächsten realistisch möglichen Zeitpunkt.
     
    2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Amtsverwaltung zu beauftragen, unverzüglich alle für eine sachgerechte Entscheidung nötigen Sachverhalte darzulegen und entscheidungs- und beschlussfähig aufzubereiten. Dies beinhaltet insbesondere:
     
    2.1.Die Ermittlung des „fairen Wertes“ der Schulgebäude und des Inventars sowie der Flächen.
     
    2.2.Die Ermittlung der dem Vermögenswert ggf. zuzurechnenden Darlehen (Restschuld) und deren Konditionen (Tilgung, Zinsen).
     
    2.3.Die Darlegung, ob sich die Gebäude in einem ordnungsgemäßen Instandhaltungszustand befinden.
     
    2.4.Die Darlegung des etwaigen Mehraufwandes beim Amt.
     
    3. Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, eine Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen basierend auf den Ist-Werten des Jahres 2022 auf Kontenebene in zwei Varianten zu erstellen:
     
    3.1.Variante Status-Quo
     
    3.2.Versus Variante unter der Annahme, dass die Rückübertragung zum 1. Januar 2022 erfolgt wäre.
     
    4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vermögensbewertung sowie den Instandhaltungszustand zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Er wird ermächtigt, in die Verhandlung mit dem Schulträger einzutreten und eine „faire Vermögens-auseinandersetzung“ herbeizuführen.
     
    5. Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, die möglichen Schulträgerformen (z.B.: Gemeinde allein, zusammen mit der Gemeinde Hasselberg, zusammen mit anderen Gemeinden, zusammen mit einem privaten Schulträger, zusammen mit der dänischen Schule, etc.) zu ermitteln und deren jeweilige Vor- und Nachteile entscheidungsfähig darzulegen.
     
    6. Der Bürgermeister wird beauftragt, alles Weitere für substantiierte Entscheidungsvorbereitungen zu veranlassen und die Gemeindevertretung laufend zu informieren.  
    Der Bürgermeister wird beauftragt, dass nach Vorliegen der obigen Informationen das Verlangen nach Rückübertragung schriftlich an den Amtsvorsteher des Amtes Geltinger Bucht zu stellen.
    Der Bürgermeister wird beauftragt, zusammen mit dem stellvertretenden Bürgermeister und ggf. zusammen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Hasselberg sowie dessen Stellvertreter unverzüglich einen Gesprächstermin bei der zuständigen Schulrätin des Kreises Schleswig-Flensburg zu vereinbaren, um die Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde einzuholen.   
     
     
     
    Johannes Erichsen         Jürgen Schiewer             Clemens Teschendorf
    WSQ-Fraktion                CDU-Fraktion                 SPD-Fraktion

     

     

     

    23.02.2023

    Gemeinden kämpfen um ihren Schulstandort -

    Politik will sich nicht mit der Schließung der Grundschulen in Hasselberg und Steinbergkirche abfinden

     

    Jörg Kasischke

    Nachdem der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht am 8. März mehrheitlich entschieden hat, dass die Grundschulen in Steinbergkirche und Kieholm (Gemeinde Hasselberg) in ein paar Jahren aufgelöst werden sollen, schmieden die betroffenen Standort-Gemeinden jetzt Pläne zum Erhalt ihrer Grundschulen.
    Die Gemeindevertretung Hasselberg hat einstimmig beschlossen: Sie wollen die Aufgabe der Schulträgerschaft zurück. „Mit dem Ziel, die Schulträgerschaft zukünftig zusammen als Zweckverband mit der Gemeinde Steinbergkirche und oder auch mit anderen, möglicherweise auch privaten Trägern in eigene Hände zu nehmen“, erklärt Bürgermeister Hans Heinrich Franke.
    Denkbar sei für die Gemeinde Hasselberg auch ein Wechsel zum Nahbereichsschulverband Kappeln. Das Amt könne dem Rückübertragungsbeschluss nur widersprechen, wenn überwiegende Interessen des Gemeinwohls entgegenstehen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen entscheidet im Zweifel die Kommunalaufsichtsbehörde.
    Für die Gemeinde Hasselberg sei dies „der letzte Rettungsanker“, nämlich wieder selber über die Geschicke der Grundschule Kieholm zu bestimmen. „Ansonsten wird sie für immer geschlossen“, so Franke. Wirksam werde die Rückübertragung allerdings erst bei Vorliegen einer rechtsfähigen Regelung zur Auseinandersetzung. „Das heißt, es muss zunächst die Auseinandersetzung zwischen Gemeinde und Amt erfolgen. Es muss ein Interessen- und ggf. ein Vermögensausgleich vorgenommen werden“, erläutert der Bürgermeister. Für die Variante, wie die Gemeinde die Schulträgerschaft umsetzen und gestalten möchte, muss sie auf jeden Fall die Genehmigung bei der der Schulaufsichtsbehörde einholen.
    Die Kommunalaufsicht habe bereits jetzt darauf hingewiesen, dass durch einem möglichen Austieg von Hasselberg und Steinbergkirche aus der Schulträgerschaft die Umsetzung des Amtsausschuss-Beschlusses vom 8. März beeinflusst werde. Der zweizügige Neubau von Grundschulen sei dann gegebenenfalls nicht mehr zu realisieren.
    Während in Hasselberg unter den Fraktionen Einigkeit besteht, gibt es innerhalb der Gemeindevertretung Steinbergkirche Differenzen, die dazu führen, dass das Verfahren mit angezogener Handbremse betrieben wird. So wurde auf der jüngsten Gemeindevertreter-Sitzung der Tagesordnungspunkt mit dem von der CDU-Fraktion eingebrachten Antrag über das Verlangen der Rückübertragung unmittelbar vor Beginn der Sitzung abgesetzt und auf eine spätere Sitzung verschoben.
    Als Begründung nannte Bürgermeister Johannes Erichsen (WSQ) weiteren Klärungsbedarf, der durch einen kurzfristig vor der Sitzung eingereichten Änderungs-Antrag von Mitgliedern der Fraktionen SPD und Wählergemeinschaft Steinbergkirche-Quern (WSQ) aufgekommen sei.
    Die Empörung über die Absetzung des Tagesordnungspunktes kam in der anschließenden Einwohnerfragestunde zum Ausdruck. So äußerte Dagmar Lorenz ihr Unverständnis. Das Thema sei einfach zu wichtig, um es auf unbestimmte Zeit zu vertagen. „Wir brauchen die Schulen in unseren Dörfern – kurze Beine, kurze Wege“, appellierte sie.
    Dirk Stuwe forderte, dass die Gemeindevertretung umgehend den Beschluss auf Verlangen fassen soll, damit die nächsten Schritte eingeleitet werden können. Henning Jürgensen wünscht sich ebenfalls diesen Beschluss, damit die Gemeindevertretung endlich Geschlossenheit und Entschlossenheit zeigt. „Das ist doch klar, dass wir alle dafür sind“ antwortete Bürgermeister Erichsen.
    Politik will sich nicht mit der Schließung der Grundschulen in Hasselberg und Steinbergkirche abfinden

    Änderungsantrag zu umfangreich

    „Allerdings fehlt hierzu der offizielle Beschluss, der diese Einstimmigkeit auch in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringt“, entgegnete Henning Jürgensen. „Wir können doch nicht den Austritt aus der Trägerschaft des Amtes beschließen, ohne die Kosten zu kennen, die dadurch auf uns zukommen. Das wir alle für den Erhalt unserer Grundschule sind, ist der Öffentlichkeit bekannt, dazu brauchen wir keinen Beschluss. Außerdem kommt es hier nicht auf zwei oder drei Monate an“, ereiferte sich Gemeindevertreter Markus Bösser (WSQ) und hielt der CDU-Fraktion vor, sie wolle mit dem Schulthema lediglich Wahlkampf betreiben.

     


    Bürgermeister Erichsen klärte auf, dass dieser Beschluss gefasst werden müsse, damit das Prozedere überhaupt in Gang kommen kann. Schließlich brachte Dr. Kai Christiansen (CDU) für die mehr als 30 interessierten und enttäuschten Einwohner etwas Licht ins Dunkel, warum das Thema vertagt werden musste. „Der kurzfristig eingereichte Änderungsantrag zu unserem Antrag ist zu umfangreich, so dass wir alle ohne Vorbereitung heute nicht darüber entscheiden und auch keinen Kompromiss erarbeiten können. Deshalb und auch, um eine vermutlich aufkommende verbale Schlammschlacht zu vermeiden, sind wir leider gezwungen die Beratung und Beschlussfassung zu verschieben“, so Christiansen.
    Die stellvertretenden Bürgermeister Jürgen Schiewer (CDU) und Clemens Teschendorf (SPD) erklärten sich bereit, zusammen mit Bürgermeister Johannes Erichsen für die nächste Sitzung eine Kompromiss-Beschlussvorlage vorzubereiten.

     

     

     

    Dr. Peter Rehders

    Ihr 1. stellvertretender Bürgermeister 

     

    Warum WSQ?